Schlaue Eventplaner verfügen bereits über ein prall gefülltes Adressbuch. Vereine haben Mitgliederlisten, Firmen Excel-Dateien zu Kunden und Geschäftspartnern, Veranstalter noch die Daten von früheren Gästen.
Gut ist, wenn all diese Daten in einer eigenen, einzelnen Datei sauber sortiert sind. Perfekt wäre, wenn dazu auch noch geklärt ist, dass die Personen kontaktiert werden dürfen.
Viel zu häufig ist es das leider nicht.
Genau das ist aber wichtig. Rechtlich dürfen Sie potenzielle Kunden oder Gäste Ihres Events nämlich nicht einfach auf gut Glück kontaktieren. Sie brauchen deren Einverständniserklärung.
Die Grundlage dafür ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. In Paragraf 7
heißt es, dass Handlungen, mit denen Sie andere unzumutbar belästigen, verboten sind. Vereinfacht gesagt: In einen Briefkasten, auf dem „Keine Werbung“ steht, dürfen Sie keine Werbung reinstecken.
Die Praxis ist natürlich wie immer komplizierter. E-Mail-Postfächer haben keinen „Keine Werbung“-Sticker.
Am einfachsten machen Sie es sich, wenn Sie sich eine Einverständniserklärung besorgen, dass Sie eine bestimmte Person kontaktieren dürfen. Fügen Sie zum Beispiel in die Mitgliedsanträge Ihres Vereins einen entsprechenden Passus ein.
Bei Bestandskunden hat zudem der Gesetzgeber ein paar Lockerungen vorgesehen. Auch ohne explizite Einwilligung können Sie diese kontaktieren, wenn es einen grundsätzlichen Zusammenhang zu Ihrer bisherigen Kommunikation gibt.
Aufwendiger wird das Ganze, wenn Sie noch gar keine Kontakte haben. Wer soll denn dann zu Ihrem Event kommen? Vier Wege gibt es, darauf eine Antwort zu finden:
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Online-Werbung schalten:
Google Adwords
und Facebook
bieten die Möglichkeit, ein Event breit zu streuen und so Interessenten dafür „einzufangen“. Wichtig: Bevor Sie loslegen, sollten Sie sich mit den beiden Technologien beschäftigen. Bei Google Adwords kommt es zum Beispiel auf die richtigen Suchbegriffe an.
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Social-Media-Reichweite generieren:
Am einfachsten klappt das, indem Sie Ihr Event auf Facebook einbinden. Zudem haben wir in einem anderen Blogbeitrag bereits vier Tipps gegeben, wie Sie mit Social Media für Events werben.
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Offline-Werbung mit QR-Code-Anmeldung:
Klassische Werbung genießt nicht mehr den allerbesten Ruf. Für Massenevents kann sie aber dank der QR-Code-Technologie dennoch zielführend sein, wie so manche kreative Kampagne
der Vergangenheit bewiesen hat. Wer ein Plakat zu Ihrem Event sieht, kann über sein Smartphone den QR-Code scannen und sich so direkt zu Ihrer Veranstaltung anmelden.
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Mailinglisten kaufen – oder besser nicht:
Die Meinungen zu Sinn und Unsinn gekaufter Mailinglisten gehen auseinander. Die Befürworter sehen darin eine Möglichkeit, Tausende potenzieller Teilnehmer für Ihr Event zu erreichen. Die Gegner argumentieren, dass die Listen oft unvollständig und veraltet sind. Wenn Sie uns fragen: Eigene Kontakte sind immer besser!
Auch bei neu generierten Kontakten gilt der oben beschriebene rechtliche Rahmen. Klären Sie deshalb gleich zu Beginn, wie Sie die neuen Kontakte verwenden dürfen.