Der Home-Office-Arbeitsplatz muss in einem Raum eingerichtet werden, der für den dauernden Aufenthalt zugelassen und vorgesehen sowie unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen für das Arbeiten im Home-Office geeignet ist. Der Mitarbeiter stellt sicher, dass die Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) eingehalten werden.
Es ist sicherzustellen, dass unbefugte Dritte im Home-Office keine betrieblichen Informationen und Unterlagen einsehen können.
Der Arbeitsplatz sollte dafür möglichst in einem separaten Raum eingerichtet werden, der in Abwesenheit des Mitarbeiters abgesperrt wird. Ist dies nicht möglich, so ist dafür Sorge zu tragen, dass Dritte weder den Bildschirm noch betriebliche Unterlagen einsehen können.
Im Home-Office gilt eine unbedingte „Clean Desk Policy“, d.h. alle betrieblichen Informationen und Unterlagen sind immer wegzusperren, wenn der Mitarbeiter den Arbeitsplatz verlässt.
Es ist zudem sicherzustellen, dass betriebliche Telefonate und Telefon- oder Videokonferenzen von Dritten, auch von Familienangehörigen, nicht wahrgenommen werden können. Auch ein „Mithören“ durch Smart Speaker (Siri, Alexa & Co.) ist zu verhindern.
Der Mitarbeiter sollte für seine dienstliche Rufnummer eine Weiterleitung auf sein dienstliches Mobiltelefon (sofern vorhanden) einrichten, um auch im Home-Office für Kolleginnen und Kollegen und Kundinnen und Kunden wie üblich erreichbar zu sein.
Betriebliche Dokumente, die personenbezogene Daten und/oder vertrauliche Informationen enthalten, dürfen auf privaten Druckern im Home-Office nicht ausgedruckt werden.
Betriebliche Informationen in Papierform müssen nicht wiederherstellbar vernichtet werden, wenn sie nicht mehr benötigt werden (und sofern sie nicht einer gesetzlichen Aufbewahrungsfrist unterliegen).
Arbeitsunfälle im Home-Office fallen unter den gesetzlichen Unfallschutz.